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Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gem. §8 LkSG

Wir – die Engler Transfer GmbH – übernehmen Verantwortung für die Achtung und Stärkung international anerkannter Menschenrechte innerhalb unserer eigenen Geschäftsbereiche und ein adäquates Management unserer Lieferketten. Engler Transfer GmbH setzt alle Anforderungen des LkSG zur Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten um und hält die Umsetzung nach.

Ein fundamentaler Aspekt dieser Pflichten ist die Etablierung eines wirksamen Beschwerdeverfahrens, über die Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen abgegeben werden können.

  1. Zweck des Beschwerdeverfahrens
    • Das Beschwerdeverfahren soll jeder Person oder Personengruppe die Möglichkeit einräumen, Hinweise gegenüber der Engler Transfer GmbH einreichen zu können und damit auf menschenrechtliche Risiken, umweltbezogenen Verstöße sowie Risiken und das Aufzeigen eines Verdachts einer Rechtsverletzung zu machen. Dieses ist Teil unseres Frühwarnsystems und damit Teil des Risikomanagements.
  2. Adressaten des Beschwerdeverfahrens (Wer kann Hinweise geben?)
    • Jede Person oder Personengruppe aus dem In- und Ausland kann Hinweise geben.
  3. Hinweisarten
    • Das Beschwerdeverfahren ermöglicht es einzelnen Personen oder Personengruppen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und/oder Pflichtverletzungen hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der Engler Transfer GmbH im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette verursacht sind.
  4. Wie kann eine Personengruppe Hinweise geben?
    • Die Übermittlung von Hinweisen in Bezug auf das LkSG kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen:
    • über unser elektronisches Hinweise- bzw. Beschwerdesystem im Internet und Intranet
    • per Briefpost:
      • Engler Transfer GmbH
      • Risikomanagement
      • LkSG-Beschwerdeverfahren
      • Am Stadtwald 17 A
      • 53177 Bonn
    • Wir – Engler Transfer GmbH stellen den vertraulichen Umgang der Hinweise und Beschwerden sicher. Die Vertraulichkeit der Identität des/der Hinweisgeber bzw. Beschwerdeführer wird zugesichert. Die Vertraulichkeit wird dadurch gewährleistet, dass lediglich 2 Mitarbeiter (Risikomanagement) der Engler Transfer GmbH diese Hinweise entgegennehmen und bearbeiten.
  5. Bearbeitung der Hinweise/Beschwerden bzgl. LkSG
    • Diese zwei Mitarbeiter sind bzgl. Datenschutz und den besonderen Anforderungen bzgl. des Beschwerdeverfahrens geschult und instruiert. Die Geschäftsführung hat diese beiden Mitarbeiter bezüglich des Beschwerdeverfahrens angewiesen die Bearbeitung unabhängig, unparteiisch und neutral zu leisten. Sie sind besonders geschult, eingewiesen und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  6. Ablauf des Beschwerdeverfahrens
    • Nach Eingang eines Hinweises bzw. Beschwerde erhält die hinweisgebende Person innerhalb von 8 Tagen eine Bestätigung über den Erhalt.
    • Nach Wunsch der hinweisgebenden Person oder Personengruppe steht zumindest einer von zwei o. g. verantwortlichen Mitarbeitern in Kontakt mit der hinweisgebenden Person oder Personengruppe.
    • Die Prüfung der Hinweise wird zentral durch die zwei verantwortlichen Mitarbeiter (Risikomanagement: Beschwerdeverfahren) durchgeführt, um festzustellen, ob menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko oder Verletzung dessen besteht. Die Überprüfung umfasst auch die Feststellung des betroffenen Lieferanten.
    • Als nächstes wird der Sachverhalt inhaltlich innerhalb von 3 Monaten geklärt. Die Klärung erfolgt, unparteiisch und diskret.
    • Kommt es bei der Sachverhaltsklärung zur Feststellung einer eingetretenen oder sich anbahnenden Pflichtverletzung bzgl. menschenrechts- und/oder umweltbezogenen Aspekten, sind Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Die Vorgehensweise wird fallgerecht erarbeitet und durchgeführt.
  7. Schutz von Hinweisgebern vor Benachteiligung und Repressalien

Engler Transfer GmbH im April 2024

Risikomanagement/Beschwerdemanagement

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